03.05.2024

Wieso es in der "Schmalen Seite" keine Baustellenampel gibt

Sperrung der Schmalen Seite: Das Rathaus beantwortet die wichtigsten Fragen der Bürger.

Schriesheim. (hö) Anfang November startete der zweite Bauabschnitt in der Schmalen Seite. Seitdem ist sie von der Gaulsbrücke bis zum Burgweg gesperrt. Das Rathaus berichtet von etlichen Anregungen von Bürgern – und hat daher die häufigsten Fragen und Antworten zusammengefasst.

Ist eine Ampelschaltung in der Talstraße möglich, sodass der Verkehr in beide Richtungen fließen könnte? Das wurde von der Verkehrsbehörde des Kreises geprüft, "lässt sich jedoch aus mehreren Gründen nicht umsetzen", so das Rathaus. Vor allem wegen der Warte- und Schaltzeiten. Die Strecke in der Talstraße von der Gauls- bis zur Schotterersbrücke wäre mit 350 Metern einfach zu lang – gerade zu Hauptverkehrszeiten. So müsste man "mit einem enormen Rückstau" rechnen, wie das Rathaus erklärt. Und gerade wenn sich bei den Kolonnen dann auch noch Busse oder Laster begegnen, würden sie sich gegenseitig blockieren. Im fließenden Verkehr könnten sie noch ausweichen – aber nicht, wenn er steht. Ein weiteres Problem wären die Hofeinfahrten in der Talstraße, wo die Autofahrer nicht wissen, welche Richtung gerade grün hat. Kurzum: So "konnte eine Ampelschaltung seitens der zuständigen Verkehrsbehörde nicht genehmigt werden".

Wieso gibt es kein Bus-Shuttle zwischen den Haltestellen Edelstein, Ludwigstal und Weites Tal zum Stammberg (mit Anschluss an die Busse in Richtung Wilhelmsfeld)? Auch das wurde mit dem Kreis und dem Busunternehmen geprüft. Doch wäre der Betrieb eines solchen Pendelbusses "aufgrund der hohen Personal-, Anschaffungs- und Instandhaltungskosten" nicht wirtschaftlich; die Kosten wären einfach zu hoch.

Ist es möglich, eine Bus-Ersatzhaltestelle in Richtung Wilhelmsfeld am Hotel Scheid einzurichten? Das prüfen gerade das Busunternehmen und der Kreis. Wenn das Rathaus mehr weiß, wird es dazu informieren.

Ist es möglich, die Einbahnstraßenregelung in der Schmalen Seite für Fahrradfahrer aufzuheben? Auch dieses Thema hat die Verkehrsbehörde des Kreises geprüft. Generell "handelt es sich bei der Entscheidung, ob in einer Einbahnstraße Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden kann, stets um eine der örtlichen Gegebenheiten und Verkehrssituation angepasste Einzelfallentscheidung", so das Rathaus. In diesem Fall war das Ergebnis, dass "aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs kein Radverkehr in Gegenrichtung des Fahrzeugverkehrs zugelassen werden kann".

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung