13.12.2024

Mathaisemarkt rückt näher

Schließzeiten und verkaufsoffene Sonntage wurden beschlossen.

Schriesheim. (max) Nur noch sechs Wochen, bis sich Schriesheim zum Mathaisemarkt wieder in einziges Fest verwandelt. Dafür müssen noch einige Rahmenbedingungen geschaffen werden, wie es der Gemeinderat beispielsweise in seiner jüngsten Sitzung tat.

Zum einen wurde eine Rechtsverordnung bezüglich verkürzter Sperrzeiten für den Festplatz und die Straußwirtschaften beschlossen, wie es seit 2001 gehandhabt wird. Das ist nötig, da das Landesgesetz für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten in der Nacht von Freitag auf Samstag die Sperrzeit auf 3 Uhr und von Samstag auf Sonntag auf 5 Uhr festsetzt.

Da frühere Sperrzeiten "zur Befriedung des Mathaisemarkts", wie es Bürgermeister Christoph Oeldorf ausdrückte, beitrügen, entschied der Gemeinderat vor über 20 Jahren, per Rechtsverordnung, dass die allgemeinen Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften sowie für die Straußwirtschaften auf dem Mathaisemarkt generell auf 2 Uhr festgesetzt werden.

Für die Abgabe von Speisen und Getränken im Freien (insbesondere Festplatz und Straußwirtschaften) wurde die Sperrzeit auf 24 Uhr festgesetzt. Da sich diese Regelung bewährt habe und auch von den zuständigen Polizeistellen in Schriesheim und Weinheim unterstützt werde, wird die Rechtsverordnung seitdem Jahr für Jahr verlängert.

Der Bürgermeister betonte noch einmal, dass das Fest in den vergangenen Jahren auch dadurch friedlicher geworden sei. "Dann hinterlässt der Mathaisemarkt die richtigen Eindrücke und keine Abdrücke im Gesicht", witzelte er. Ebenfalls unterstützt wird das Vorgehen von den Stadträten, die die Rechtsverordnung einstimmig beschlossen.

Genauso einmütig beschloss das Gremium zwei verkaufsoffene Sonntage. Zum einen dürfen die Geschäfte der Stadt nun am 10. März, ebenfalls während des Mathaisemarkts, und am 8. September im Rahmen des Straßenfests ihre Türen für die Kunden öffnen.

Copyright (c) rnz-online
Autor: Rhein-Neckar-Zeitung

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