29.03.2024

Wildwuchs auf dem Mittelstreifen der A5

Kahle Stellen im Mittelstreifen wechseln auf der A 5 an der Bergstraße mit dichter Bepflanzung. Zufall der Natur, denn es handelt sich um Wildwuchs. Der Fokus der Autobahn GmbH liegt ohnehin auf den Böschungen an den Fahrbahnrändern. Foto: Dorn
Kahle Stellen im Mittelstreifen wechseln auf der A 5 an der Bergstraße mit dichter Bepflanzung. Zufall der Natur, denn es handelt sich um Wildwuchs. Der Fokus der Autobahn GmbH liegt ohnehin auf den Böschungen an den Fahrbahnrändern. Foto: Dorn

Es wurde nicht gezielt begrünt. Eine kontrollierte Bepflanzung gibt es nur bei Notwendigkeit.

Weinheim/Schriesheim. (cab) Einigen Lesern ist es aufgefallen, und sie fragten bei der RNZ nach: Im sanierten Streckenabschnitt der Autobahn A5 zwischen Schriesheim und Weinheim gibt es Stellen im Mittelstreifen, in denen Pflanzen üppig wachsen. In anderen Bereichen aber ist die Begrenzung zwischen den Fahrbahnseiten über weite Strecken völlig kahl. Wurde hier im Zuge der Fahrbahnerneuerung also gezielt begrünt oder nicht? Die RNZ hat bei der zuständigen Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes nachgefragt.

"Eine verbindliche Regelung oder Vorgabe zur Bepflanzung der Bereiche zwischen Betonschutzwänden beziehungsweise allgemein im Mittelstreifen auf Autobahnen gibt es nicht", so ein Sprecher zu Beginn seiner Antwort. Im Zuständigkeitsgebiet der Außenstelle Heidelberg der Autobahn GmbH habe es seit 1. Januar 2021 "keine gezielte Begrünung des Bereichs zwischen den Betonschutzwänden auf der A 5" gegeben. Also auch nicht im sanierten Abschnitt. Bei dem beobachteten Bewuchs handele es sich also um "Wildwuchs".

Gezielte Bepflanzungen kann es auf der Autobahn aber auch geben, wie der Sprecher erläutert. Dies jedoch nur dann, "wenn sie zuvor im Austausch mit dem Betriebsdienst ausdrücklich für sinnvoll befunden wurden". Etwa, wenn zu erwarten sei, dass sich hier ansonsten neben Wildwuchs auch invasive Pflanzen ansiedeln, die einen höheren Unterhaltungsaufwand nach sich ziehen. Dann würde geeignetes Saatgut verwendet für eine "kontrollierte Bepflanzung".

Diese locke aber auch Vögel und Insekten an, was zwischen zwei stark befahrenen Richtungsfahrbahnen zu Risiken vor allem für die Tiere selbst führen könne. Und das wolle man vermeiden. "Denn Ziel der landschaftsbaulichen Maßnahmen bei der Autobahn GmbH ist es, nicht nur zusätzliche, sondern auch sichere Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu schaffen." Und beim Mittelstreifen der A5 ging das eben nicht.

Außerdem habe man vonseiten der Behörde heute vor allem das Straßenbegleitgrün an den Rändern der Autobahnen im Blick. Die Bedeutung dieser Grünstreifen für den Naturschutz habe in den vergangenen Jahrzehnten stark zugenommen, so der Sprecher. Diese Grünstreifen hätten sich zum Rückzugs- und Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten entwickelt, "seit immer mehr artenreiche Wildblumenwiesen verschwinden". Wie Grünbrücken oder andere Tierquerungshilfen könnten die Grünflächen an Straßen zudem dabei helfen, zerschnittene Lebensräume wieder zu vernetzen.

Straßenbegleitgrün entlang von Autobahnen erfülle aber auch noch ganz andere Funktionen. So kann die Randbepflanzung die Verkehrsbeeinträchtigungen durch Wind und Schnee reduzieren. Sie kann den Erosionsschutz von Böschungen verbessern, als "optische Führung" für die Verkehrsteilnehmer dienen und Anwohnern als Sichtschutz. Die Pflanzen können zudem abfließendes Wasser bei Regen puffern und Schatten auf die Fahrbahnen werfen, sodass diese im Sommer nicht so schnell aufheizen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung