04.05.2024

Gehweg für Radler zum Schwimmbad und Tempo 30 in Altenbach

Was man gern vom Kreis hätte, wird bei der Verkehrstagefahrt wohl bald zum Thema.

Von Micha Hörnle

Schriesheim. Die Stadt hat, anders als Heidelberg, keine Verkehrsbehörde, also muss man sich ständig ans Landratsamt wenden. Nun gibt es seitens der Kommunalpolitik und der Bürger immer wieder Wünsche, über die die Kreis-Verkehrsbehörde entscheiden muss.

Wenn auch nicht allein: In der Regel gibt es einmal im Jahr eine Verkehrstagefahrt mit Vertretern der Kommune, der Polizei und des Landratsamtes (Straßenbau- und Verkehrsbehörde). Zwei wichtige Schriesheimer Themen werden wohl bei der Verkehrstagefahrt bald Thema sein: der auch von den Radfahren freigegebene Gehweg zum Schwimmbad und durchgängig Tempo 30 in Altenbach.

Gehweg: Die Kompetenzverteilung ist kompliziert: Grundsätzlich ist für den Gehweg (samt Landstraße) das Land, also das Regierungspräsidium, zuständig. Der Kreis sorgt allerdings für die Unterhaltung von Straße und Bürgersteig – auch für den Grünschnitt. Das Landratsamt bestätigt auf RNZ-Anfrage, dass es um den maroden Zustand des Gehwegs weiß, Schäden würden "punktuell beseitigt"; man kümmere sich auch um die Sträucher, komme allerdings wegen des rasanten Wachstums nicht immer mit dem Schneiden nach. Die Pflege der Bushaltestellen ist wiederum Sache der Stadt – auch dort liegt einiges im Argen.

Der Kreis ist wiederum verantwortlich für die Verkehrsvorschriften – und damit die Frage, ob man den Bürgersteig auch für Radfahrer freigeben könnte. Eine Entscheidung darüber hänge "von vielen Faktoren ab", so eine Kreissprecherin: "Die Stärke und die Geschwindigkeit des Kraftfahrzeugverkehrs als auch die Anzahl der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden müssen bei der Prüfung berücksichtigt werden. Den Belangen der zu Fuß Gehenden käme bei einer Freigabe des Gehwegs ein besonderes Gewicht zu, der Radfahrende dürfte nur Schrittgeschwindigkeit fahren."

In Sachen Autoverkehr ist die Lage relativ klar, denn der liege mit über 9300 Fahrzeugen am Tag "vergleichsweise hoch". Allerdings solle die Breite eines gemeinsamen Fuß- und Radweges nach dem Verkehrsrecht innerorts mindestens 2,50 Meter, außerorts mindestens zwei Meter betragen; in diesem Falle ist er also eher zu schmal. Daher "bedarf es einer Befassung vor Ort. Wir nehmen die Prüfung gerne auf die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau".

Bisher gilt: Kinder bis acht Jahre müssen auf dem Radweg fahren (und dürfen von Aufsichtspersonen dabei auf dem Rad begleitet werden), und Kinder zwischen acht und zehn Jahren haben die Wahl, ob sie den Gehweg, die Straße oder – sofern vorhanden – einen Radweg benutzen.

Tempo 30 in der Altenbacher Hauptstraße: Jede politische Gruppierung hat schon einen solchen Antrag gestellt – zuletzt Karl Reidinger (CDU) im Ortschaftsrat. Seit April gilt hier zum größten Teil diese Geschwindigkeitsbegrenzung, aber eben nur bis zur Brunnenstraße. Das sei, so erklärte Ortsvorsteher Herbert Kraus, eine Konsequenz aus dem Lärmaktionsplan: Nach den Messungen sind relativ wenige Anwohner ab der Brunnenstraße Richtung Wilhelmsfeld vom Autolärm betroffen. Hans Beckenbach (Freie Wähler) wie auch Heike Lukhaup (Grüne Liste) und Karin Malmberg-Weber (SPD) unterstützten Reidingers Antrag, der darauf abzielte, das zum Thema der nächsten Verkehrstagefahrt zu machen. Dabei waren sich alle darüber einig, dass in Altenbach generell zu sehr gerast werde. Zumal mit der Flüchtlingsunterkunft im Ex-Hotel "Bellevue" auch nun deutlich mehr Fußgänger unterwegs seien, die nun gefährdet würden.


Gewerbegebiet am Säulenweg: Veränderungssperre verlängert

Seit fast zwei Jahren hört man kaum mehr etwas von Fortschritten beim Gewerbegebiet am nördlichen Ortsausgang. Und daran wird sich auch so schnell nichts ändern. Denn seit Juli 2021 gilt hier eine Veränderungssperre, die zwei Jahre galt. Sinn und Zweck ist, die Zeit zu nutzen, um den noch gültigen Bebauungsplan von 1975 zu aktualisieren. Nun lief diese Frist aus, und der Gemeinderat verlängerte sie ein letztes Mal um ein Jahr.

Der Grund, so Bauamtsleiter Markus Dorn: "Es gibt noch Abstimmungsbedarf mit übergeordneten Behörden." Mit anderen Worten: Der eigentlich fällige aktualisierte Bebauungsplan ist noch nicht fertig – und wenn er das binnen eines Jahres nicht wird, gilt automatisch wieder der alte. Insofern hoffte Bürgermeister Christoph Oeldorf auf "baldige Fortschritte mit den Behörden, um konkret in die Planungen einzusteigen".

Tatsächlich hat sich gerade in der letzten Zeit einiges in dem Gebiet am Säulenweg getan: Das Autohaus Dörr schloss seinen Standort, der allerdings Schriesheim nicht verloren geht: Fortan werden die Renaults und Dacias unter der Ägide von BMW-Knopf am entgegengesetzten Ortsende verkauft.

Um das Autohaus Dörr ging es bereits vor zwei Jahren – und in gewisser Weise war das auch der Anlass für die Veränderungssperre: Denn ein Discounter – wohl "Netto" – hatte den Antrag gestellt, sich auf dessen Gelände ansiedeln zu dürfen.

Schon seit 2018 hatte sich "Edeka" bemüht, seinen in die Jahre gekommenen Supermarkt zu erweitern. Vor allem dieser "Vollsortimenter" gilt dem Rathaus als schützenswert, zumal ein solcher nach dem Einzelhandelsgutachten gebraucht wird (und zwar ohne den kleinen "Edeka" in der Bismarckstraße zu gefährden). Offenbar gibt es noch weitere Interessenten an dem verkehrsgünstig gelegenen Areal an der B3: So ist immer wieder von einem Drogeriemarkt, mutmaßlich "Rossmann", die Rede, der sich hier ansiedeln will. Der Stadt hingegen ist eine städtebauliche Aufwertung an dieser prominenten Stelle wichtig.

Außerdem ist im Moment die Verkehrsanbindung – nur über Haydnstraße/Ruhweg auf die B3 – nicht optimal. Anwohner aus der Haydnstraße befürchteten einen Verkehrsinfarkt, würde eine zusätzliche Anbindung – beispielsweise eine zweite Zufahrt über den Leimengrubweg (parallel zur Zufahrt zum Branichtunnel) – nicht angegangen.

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Autor: Rhein-Neckar-Zeitung